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Nachdem etliche Förderprogramme zur Energieberatung in den letzten Wochen pausiert waren, ist nun die Antragstellung in folgenden Förderprogrammen wieder möglich:

  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
  • Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
  • Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)

Dies betrifft u.a. die Antragstellung für Sanierungsfahrpläne bei Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie für Energieaudits. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BAFA.

Die Antragstellung für Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist leider nach wie vor nicht möglich. Bei Maßnahmen zur Heizungstechnik darf derzeit ausnahmsweise bereits vor Antragstellung mit der Maßnahme begonnen werden.