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Fördermöglichkeiten

Fördermittel des Bafa

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Für den Neubau Ihres Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhauses stehen Ihnen umfangreiche Fördermittel der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Anbei ein Überblick der Förderkonditionen.

Fachplanung und Baubegleitung
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Heizungsoptimierung

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung:

  • Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäu-sern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zu-wendungsbescheid.
Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung:

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (Brutto). Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heiztechnik)
  • Gas-Brennwertheizung (Renewable Ready)
  • Gas-Hybridheizungen
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
  • Gebäudenetze und Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien

Nicht gefördert werden:

  • Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung:

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto).

Die aufgeführten Wärmeerzeuger werden mit folgendem Fördersatz gefördert:

  • Gasbrennwert-Heizungen (Renewable Ready) mit 20 %
  • Gas-Hybridheizungen mit 30 %
  • Solarthermieanlagen mit 30 %
  • Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 % mit 30 %
  • Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 55 % mit 35 %
  • Wärmepumpen mit 35 %
  • Biomasseanlagen mit 35 % (bei besonders emmisionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozent-punkte)
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit 35 %
Austauschprämie für Ölheizungen

Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch einer mit dem Brennstoff Öl betriebenen Heizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Heizungsanlagen errichtet wird:

  • Gas-Hybridheizung
  • Biomasseheizung
  • Wärmepumpe
  • EE-Hybridheizung
  • Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 Prozent oder 55 Prozent.
Heizoptimierung
  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlageinklusive der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnah-men zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder ge-bäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung:

  • Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro (Brutto). Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förder-fähigen Ausgaben.
  • Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf und zügige Auszahlung der Fördermittel. Sprechen Sie uns an!

Als staatl. geprüfter Energieberater stehe ich Ihnen von der Konzeption über die Fördermittelberatung bis hin zur Baubegleitung als qualifizierter und kompetenter Partner im Raum Bielefeld, Hannover und Minden zur Seite.

Unser Einzugsgebiet umfasst auch die Städte Bückeburg, Stadthagen, Lübbecke, Espelkamp und Bünde.
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