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Fördermöglichkeiten

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes stehen Ihnen umfangreiche Fördermittel des BAFA und der KfW zur Verfügung:

  • Zuschüsse für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, Heizungstechnik und Hausautomation (smart home)
  • Vergünstigter Ergänzungskredit für Maßnahmen zur Heizungstechnik

Hier ein Überblick der Förderkonditionen (Stand: 21.12.2023):

Maßnahmen an der Gebäudehülle
  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.

 

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung bei Wohngebäuden:

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 30.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Umsetzung einer ISFP-Maßnahme betragen die maximal förderfähigen Ausgaben 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung bei Nichtwohngebäuden:

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche im beheizten Gebäudevolumen.

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heiztechnik)
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen (ab 5 kW Nennleistung)
  • Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizung
  • Wasserstofffähige Heizungen
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen
  • Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz
  • Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt

Nicht gefördert werden:

  • Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung:

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto).

Die aufgeführten Wärmeerzeuger werden mit einem Fördersatz von 30 % gefördert. Wärmepumpen können unter bestimmten Bedingungen einen zusätzlichen Bonus von 5 % erhalten. Bei Wohngebäuden gibt es außerdem einen zusätzlichen Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer. Zusätzlich steht über die KfW-Bank ein vergünstigter Ergänzungskredit für Heizungsmaßnahmen zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten.

Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inkl. Wärme- / Kälterückgewinnung
  • Bei Wohngebäuden: Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung („Smart Home“)
  • Bei Nichtwohngebäuden: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Gebäudeautomation, Kältetechnik zur Kühlung und energieeffizienten Innenbeleuchtungssystemen

 

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung bei Wohngebäuden:

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 30.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Umsetzung einer ISFP-Maßnahme betragen die maximal förderfähigen Ausgaben 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung bei Nichtwohngebäuden:

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche im beheizten Gebäudevolumen.

Heizungsoptimierung
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive Einstellung der Heizkurve
  • Austausch von Heizungspumpen sowie Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • im Falle einer Wärmepumpe auch Optimierung der Wärmepumpe
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für die Heizungsanlage

 

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung bei Wohngebäuden:

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 30.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Umsetzung einer ISFP-Maßnahme betragen die maximal förderfähigen Ausgaben 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung bei Nichtwohngebäuden:

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche im beheizten Gebäudevolumen. Die Maßnahme ist grundsätzlich nur förderfähig bei Nichtwohngebäuden mit einer Nettogrundfläche von max. 1.000 Quadratmetern.

 

Fachplanung und Baubegleitung

Fachplanung und Baubegleitung für folgende Maßnahmen:

  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Heizungsoptimierung

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung:

  • Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Die förderfähigen Ausgaben sind bei Wohngebäuden gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.
  • Die förderfähigen Ausgaben sind bei Nichtwohngebäuden gedeckelt auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im beheizten Gebäudevolumen) und auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.

Wir übernehmen für Sie gerne die komplette Abwicklung der Förder-Formalitäten und sorgen für einen reibungslosen Ablauf und zügige Auszahlung der Fördermittel. Sprechen Sie uns an!

Eine erste Einschätzung, in welcher Höhe Sie mit Förderung für Ihre Sanierungsmaßnahmen rechnen können, gibt Ihnen unser Fördermittelrechner.

Als staatl. geprüfter Energieberater stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um Energieeffizienz, Energiedaten-Monitoring, energetische Gebäudesanierung und Fördermittelakquise als qualifizierter und kompetenter Partner in der Region Minden - Bielefeld - Hannover zur Seite.

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