Fördermöglichkeiten
Förderung durch BAFA und KfW
Wir sind Ihre Energieberater, wenn es um die Förderung durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) geht!
BAFA, KfW und DENA – Wer fördert was?
Für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes stehen Ihnen umfangreiche Fördermittel des BAFA und der KfW zur Verfügung. Die Fördermaßnahmen beider Organisationen für energieeffizientes Bauen und Sanieren sind wesentlicher Teil der Strategien zur Umsetzung der Energiewende, die die Deutsche Energie-Agentur (DENA) im Auftrag der Bundesregierung ausarbeitet. Die DENA selbst vergibt also keine Fördermittel, entwickelt aber als bundeseigenes Unternehmen die Richtlinien und Standards, nach denen die Förderung durch BAFA und KfW stattfindet.
Dabei gewährt die BAFA hauptsächlich finanzielle Zuschüsse für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle und für die energetisch relevante Hausautomation (Smart Home). Auch Energieaudits und von Unternehmen durchgeführte Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz werden in diesem Rahmen gefördert. Die KfW vergibt demgegenüber Zuschüsse zu Heizungsmaßnahmen sowie vergünstigte Ergänzungskredite.
Wenn Sie für Ihren Antrag auf Förderung auf die Expertise eines qualifizierten Energieberaters zurückgreifen können, haben Sie die besten Aussichten, den für Sie infrage kommenden Förderrahmen voll auszuschöpfen. Kontaktieren Sie darum am besten noch heute Ihre Energieeffizienz-Experten der EBF Energieberatung!
Wer mehr weiß, spart mehr
Natürlich können Sie uns jederzeit direkt für eine Beratung kontaktieren und uns bei einem persönlichen Termin alle Fragen stellen, die Sie zum Thema Energieeffizienz umtreiben. Aber vielleicht möchten Sie sich schon vor der Energieberatung näher in die Details der Förderprogramme des Bundes einlesen? Dann laden Sie sich hier nähere Informationen zu den Förderkonditionen für diverse Einzelmaßnahmen herunter:
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Basiswissen vom Energieberater – Die häufigsten förderfähigen Maßnahmen im Überblick
Sie möchten Ihre Energiekosten senken und planen die Sanierung einer gewerblichen oder privaten Immobilie? Dann kommt in der Regel eine ganze Reihe von Einzelmaßnahmen infrage. Unsere Expertinnen und Experten stehen dabei an Ihrer Seite. Zur ersten Orientierung über die einschlägigsten Maßnahmen haben wir Ihnen hier schon einmal einen kleinen Überblick zusammengestellt:
Maßnahmen an der Gebäudehülle
Über eine unzureichend energieeffizient modernisierte Gebäudehülle entweicht ungenutzt ein großer Teil der Wärmeenergie. Daher steht sie ganz besonders im Fokus der staatlichen Förderprogramme. Im einzelnen werden gefördert:
- Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
- Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung bei Wohngebäuden (Stand 11/2024):
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei allen Maßnahmen außer Heizungstechnik erhöht sich der Fördersatz auf 20 %, wenn ein Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Bei Umsetzung einer iSFP-Maßnahme betragen die maximal förderfähigen Ausgaben 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. So ergibt sich mit iSFP eine max. Fördersumme von 12.000 € anstatt 4.500 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr, was den Sanierungsfahrplan in den meisten Fällen sehr lohnenswert macht.
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung bei Nichtwohngebäuden:
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche im beheizten Gebäudevolumen.
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heiztechnik)
Bei vielen Gebäuden ist der Einbau einer neuen, effizienten Heizungsanlage ein großer Hebel zur Senkung des Energieverbrauchs und der Heizkosten. Für den Austausch einer alten Heizung können Sie Förderung in Anspruch nehmen.
Gefördert werden im Einzelnen:
- Solarkollektoranlagen
- Biomasseheizungen (ab 5 kW Nennleistung)
- Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizung
- Wasserstofffähige Heizungen
- Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
- Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen
- Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz
- Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt
Nicht gefördert werden:
- Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
- gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung:
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto).
Die aufgeführten Wärmeerzeuger werden mit einem Fördersatz von 30 % gefördert. Wärmepumpen können unter bestimmten Bedingungen einen zusätzlichen Bonus von 5 % erhalten. Bei Wohngebäuden gibt es außerdem einen zusätzlichen Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer. Zusätzlich steht über die KfW-Bank ein vergünstigter Ergänzungskredit für Heizungsmaßnahmen zur Verfügung. Insgesamt kann so ein Fördersatz von bis zu 70 % erreicht werden!
Sprechen Sie uns heute noch an – wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten!
Anlagentechnik (außer Heizung)
Gefördert werden:
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inkl. Wärme- / Kälterückgewinnung
- Bei Wohngebäuden: Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Smart Home)
- Bei Nichtwohngebäuden: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Gebäudeautomation, Kältetechnik zur Kühlung und energieeffizienten Innenbeleuchtungssystemen
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung bei Wohngebäuden:
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei Vorliegen eines iSFP können Sie außerdem einen Förderbonus von 5 Prozent sowie eine Verdoppelung der max. förderfähigen Ausgaben geltend machen.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind begrenzt auf 30.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Umsetzung einer iSFP-Maßnahme betragen die maximal förderfähigen Ausgaben 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung bei Nichtwohngebäuden:
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind begrenzt auf 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche im beheizten Gebäudevolumen.
Heizungsoptimierung
Gefördert werden:
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive Einstellung der Heizkurve
- Austausch von Heizungspumpen sowie Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
- im Falle einer Wärmepumpe auch Optimierung der Wärmepumpe
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für die Heizungsanlage
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung bei Wohngebäuden:
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind begrenzt auf 30.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Umsetzung einer iSFP-Maßnahme betragen die maximal förderfähigen Ausgaben 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung bei Nichtwohngebäuden:
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche im beheizten Gebäudevolumen. Die Maßnahme ist grundsätzlich nur förderfähig bei Nichtwohngebäuden mit einer Nettogrundfläche von max. 1.000 Quadratmetern.
Fachplanung und Baubegleitung
Als umfassend qualifizierte und langjährig erfahrene Experten für Energieeffizienz begleiten wir gern die energetische Fachplanung für Ihr Sanierungsvorhaben und übernehmen die Baubegleitung sowohl für Bestandsimmobilien als auch Neubauten. Dazu gehören im einzelnen folgende Maßnahmen:
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Heizungsoptimierung
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung:
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ausgenommen sind hiervon Maßnahmen an der Heizung.
Die förderfähigen Ausgaben sind bei Wohngebäuden gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.
Die förderfähigen Ausgaben sind bei Nichtwohngebäuden gedeckelt auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im beheizten Gebäudevolumen) und auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.
Bei Heizungsmaßnahmen stehen für die Baubegleitung keine separaten Fördermittel der KfW zur Verfügung. Stattdessen zählen die Kosten der Fachplanung und Baubegleitung mit zu den förderfähigen Ausgaben und unterliegen dem entsprechenden Deckel. Davon abgesehen gilt der individuelle Fördersatz der Heizungsmaßnahme, also zwischen 30 % und 70 %.
Jetzt den EBF Fördermittelrechner nutzen!
Wir übernehmen für Sie gerne die komplette Abwicklung der Förderanträge und sorgen für einen reibungslosen Ablauf sowie eine zügige Auszahlung der Fördermittel. Eine erste Einschätzung, in welcher Höhe Sie mit Förderung für Ihre Sanierungsmaßnahmen rechnen können, gibt Ihnen unser Fördermittelrechner.
EBF Energieberatung – Die ganze Expertise in Ihrer Nähe
Die EBF Energieberatung ist Ihr regionales Team für die energetische Sanierung und Modernisierung Ihres Gebäudes. In den Regionen Bielefeld, Hannover, Minden, Herford und darüber hinaus unterstützen wir gewerbliche und private Kunden bereits seit vielen Jahren. Zu unseren Services gehören die Energieberatung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), die Unterstützung der energetischen Fachplanung durch Bauträger und Architekten, die Beratung zu Förderanträgen, die Baubegleitung vor Ort und alles, was heute zum Thema Energieeffizienz dazugehört.
Als Gebäudeenergieberater mit umfassenden fachspezifischen Qualifikationen und langjähriger Erfahrung sind wir selbstverständlich auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme der Bundes der Deutschen Energie-Agentur (DENA) verzeichnet – neben den zahlreichen positiven Bewertungen durch unsere Kunden der eindeutigste Nachweis für die hohe Qualität unserer Arbeit.
Wir würden uns sehr freuen, auch Sie schon bald von unseren Leistungen überzeugen und sie beim Energiesparen unterstützen zu dürfen. Sprechen Sie mit uns!
Als staatl. geprüfter Energieberater stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um Energieeffizienz, Energiedaten-Monitoring, energetische Gebäudesanierung und Fördermittelakquise als qualifizierter und kompetenter Partner in der Region Minden - Bielefeld - Hannover zur Seite.
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