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Unsere Leistungen

Sie bekommen bei uns verlässliche Beratung rund um die Themen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Damit senken Sie durch effiziente Energienutzung nicht nur auf Dauer Ihre Kosten, sondern schützen auch die Ressourcen.

Leisten Sie mit unserer Unterstützung einen Beitrag zum Klimaschutz!

Energieeinsparung in Unternehmen und Betrieben

Steigende Energiepreise führen in vielen Unternehmen zu signifikanten Kostensteigerungen. Häufig lassen sich bereits durch eine transparente Aufschlüsselung von Energieverbräuchen Maßnahmen identifizieren, die mit geringen Investitionen Einsparungen von 20-30 % ermöglichen und sich in kurzer Zeit amortisieren. Wo und wann wird in Ihrem Unternehmen wieviel Energie verbraucht und wo liegen Ihre Einsparpotenziale? Wir helfen Ihnen, den Durchblick zu bekommen. Damit sparen Sie Aufwand und Kosten. Gleichzeitig können Sie sich diese Beratung fördern lassen.

Energieaudits

Im Rahmen eines Energieaudits analysieren wir die Energieflüsse in Ihrem Unternehmen und schaffen damit Transparenz bei Energieverbrauch, -erzeugung, -einkauf und -verkauf. Daraus leiten wir in einem zweiten Schritt Vorschläge für Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz ab, mit denen Sie auf Dauer Energie und Kosten sparen. Die Ergebnisse des Audits fassen wir in einem umfangreichen Beratungsbericht zusammen. In einem persönlichen Abschlussgespräch stellen wir Ihnen die Beratungsergebnisse übersichtlich dar, diskutieren die Maßnahmen mit Ihnen, beantworten Ihre Fragen und besprechen weitere Schritte.

 

Energiedaten-Monitoring

Wir unterstützen Sie bei der Einführung eines kontinuierlichen Energiedaten-Monitorings, mit dem Sie sämtliche Energieverbräuche in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Liegenschaft jederzeit transparent im Blick haben. Damit lassen sich nicht nur Einsparpotenziale identifizieren, sondern beispielsweise auch der ordnungsgemäße Betrieb von Gebäudetechnik wie Heizungsanlagen überwachen.

Erfahren Sie, wo Ihre Einsparpotenziale liegen, gestalten Sie Ihren Energieverbrauch so effizient wie möglich und senken Sie damit Ihre Kosten!

Was kostet ein Energieaudit?

Das Beratungshonorar für ein Energieaudit richtet sich nach dem Umfang des Audits, der zunächst individuell vereinbart werden muss. Anschließend erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.

Unternehmen, die nicht zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind, können im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung (Modul 1) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss von bis zu 80 % für die Durchführung eines Energieaudits erhalten:

  • Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 % des Beratungshonorars (maximal 6.000 Euro).
  • Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des Beratungshonorars (maximal 1.200 Euro).
Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie beispielsweise auf der Internetseite des BAFA.

Oder sprechen Sie uns an, wir beantworten gerne Ihre Fragen! 

Energieberatung für Nichtwohngebäude

Durch energetische Gebäudesanierung besteht im Nichtwohngebäudebestand häufig ein Einsparpotenzial von 50 % und mehr bei Energieverbrauch und Kosten. Doch welche Maßnahmen sind bei Ihrem Gebäude sinnvoll und möglich? Mit welchen Einsparungen können Sie tatsächlich kalkulieren? Wir helfen Ihnen, den Durchblick zu bekommen und unnötige Maßnahmen zu vermeiden. Damit sparen Sie Aufwand und Kosten. Gleichzeitig können Sie sich diese Beratung fördern lassen.

  • Wir kommen zu Ihnen und erfassen in einem ersten Schritt sämtliche Bereiche Ihres Gebäudes in energetischer Hinsicht. Dazu gehören z.B. die Gebäudehülle oder die Anlagen- und Beleuchtungstechnik. Außerdem besprechen wir mit Ihnen Ihre individuelle Ausgangssituation für mögliche weitere Schritte. Dazu gehören z.B. ohnehin geplante oder notwendige Maßnahmen und finanzielle Rahmenbedingungen.
  • In einem zweiten Schritt erstellen wir ein dreidimensionales Computermodell Ihres Gebäudes und analysieren damit zum einen den energetischen Ist-Zustand und zum anderen die Einsparpotenziale durch mögliche Energieeffizienzmaßnahmen.
  • In einem umfangreichen Beratungsbericht stellen wir anschließend die Ergebnisse der Analysen zusammen und geben Hinweise zur Umsetzung der vorgeschlagenen Energieeffizienzmaßnahmen. Außerdem informieren wir Sie darüber, welche Fördermittel für die vorgeschlagenen Maßnahmen in Anspruch genommen werden können.
  • In einem persönlichen Abschlussgespräch stellen wir Ihnen die Beratungsergebnisse übersichtlich dar, diskutieren die Maßnahmen mit Ihnen, beantworten Ihre Fragen und besprechen weitere Schritte.

Senken Sie Ihre Kosten und gestalten Sie Ihren Energieverbrauch so effizient wie möglich!

Was kostet eine Energieberatung für Nichtwohngebäude?

Das BAFA fördert eine Energieberatung mit 80 % des Beratungshonorars. Die Höhe des Beratungshonorars hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab: 

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Beratungshonorar i.d.R. 2.125 Euro, Zuschuss 1.700 Euro (Eigenanteil 425 Euro); 
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Beratungshonorar i.d.R. 6.250 Euro, Zuschuss 5.000 Euro (Eigenanteil 1.250 Euro); 
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Beratungshonorar i.d.R. 10.000 Euro, Zuschuss 8.000 Euro (Eigenanteil 2.000 Euro). 
Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie beispielsweise auf der Internetseite des BAFA.

Oder sprechen Sie uns an, wir beantworten gerne Ihre Fragen! 

Energieberatung für Wohngebäude

Steigende Energiekosten und neue Vorschriften belasten und verunsichern viele Hausbesitzer. Raumheizung und Warmwasser-Bereitung verursachen in den privaten Haushalten den größten Anteil der Betriebskosten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sparen können.

  • Wir kommen zu Ihnen und prüfen Ihr Wohnhaus in energetischer Hinsicht. Dazu gehören das Dach, die Wände, die Fenster, die Sohlplatte und, falls vorhanden, der Keller. Eingeschlossen sind natürlich auch die Heizungsanlage sowie die Warmwasserbereitung.
  • Wir analysieren die erhobenen Daten und erstellen Ihnen einen Beratungsbericht für die Modernisierung. Darin stellen wir Ihnen dar, wie Sie Ihr Gebäude energetisch verbessern und so Energiekosten sparen können.
  • In einem persönlichen Abschlussgespräch diskutieren wir diese Maßnahmen mit Ihnen, die zum Werterhalt Ihrer Immobilie beitragen. Wir beraten Sie, welche staatlichen Fördermittel Ihnen zur Verfügung stehen.
Sparen Sie Energie und Kosten und schonen Sie damit zugleich die Umwelt!
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (ISFP)?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (ISFP) gibt Ihnen einen Überblick über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes sowie mögliche und sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Modernisierung. Für jede Maßnahme werden die anschließend erwartete Energie- und Kostenersparnis sowie die für die Umsetzung erforderliche Investition beziffert und Hinweise zur Umsetzung gegeben. Ein ISFP liefert Ihnen somit eine gute Grundlage für die Planung einer energetischen Sanierung Ihres Gebäudes. Darüber hinaus erhalten Sie zusätzlich zur Bundesförderung für effiziente Gebäude 5 % Extra-Förderung für die im ISFP vorgeschlagenen Maßnahmen. 

Wie läuft die Erstellung eines ISFP ab?

Im Rahmen eines Erstgespräches klären wir mit Ihnen die individuelle Ausgangssituation für die Erstellung des ISFP und beantworten Ihre Fragen. Wenn Sie sich nach diesem Gespräch entscheiden, uns mit der Erstellung eines ISFP zu beauftragen, beantragen wir die Fördermittel für den ISFP beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und erfassen den Ist-Zustand Ihres Gebäudes. Das geschieht in der Regel auf Basis von Planunterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen, und während eines Vor-Ort-Termins in Ihrem Gebäude, der etwa eine Stunde dauert. Im Anschluss wird ein 3D-Modell Ihres Gebäudes am Computer gezeichnet, anhand dessen die energetische Bewertung vorgenommen wird und Sanierungsmaßnahmen empfohlen werden. Die Erstellung des ISFP nimmt in der Regel zwei bis drei Wochen in Anspruch. In einem Abschlussgespräch besprechen wir mit Ihnen die Ergebnisse der Gebäudeanalyse sowie die vorgeschlagenen Maßnahmen und beantworten Ihre Fragen.

Was kostet ein ISFP?

Für Ein- bis Zweifamilienhäuser kostet der Sanierungsfahrplan i.d.R. einen Eigenanteil von 325€ und für Mehrfamilienhäuser mit mehr als drei Wohneinheiten 425€. Das restliche Beraterhonorar wird mittels Förderung (Zuschuss) vom Bundesamt getragen. Je nach Aufwand können die Preise variieren. Dieses Geld ist meistens gut angelegt, wenn Sie ohnehin Sanierungsmaßnahmen planen, da Sie für die vorgeschlagenen Maßnahmen zusätzliche 5 % Förderung erhalten. Ab einer Investitionssumme von etwa 7000 € hat sich der ISFP für Sie bereits amortisiert. 

Wo gibt es weitere Informationen?

Weitere Informationen zu ISFPs finden Sie bspw. auf der Website der Verbraucherzentrale. 

Oder sprechen Sie uns an, wir beantworten gerne Ihre Fragen! 

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Fördermittel

Sie können Fördermittel für die Vor-Ort-Beratung in Anspruch nehmen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Gebäudetyp, Alter und auch der Anzahl der Wohneinheiten.

Für ein Ein-/Zweifamilienhaus wird ein Zuschuss von bis zu 1.300,– Euro für eine Beratung gewährt, bei Mehrfamilienhäusern ein Zuschuss von bis zu 1.700,– Euro.

Weitere Angebote und Leistungen

Energetische Baubegleitung

Im Rahmen der Baubegleitung beraten wir Sie zunächst einmal zu Ihrem Bauvorhaben sowie zur Inanspruchnahme von Fördermitteln und prüfen gerne die Ihnen vorliegenden Fachunternehmerangebote. Anschließend wickeln wir für Sie sämtliche Formalitäten im Zusammenhang mit der Förderung ab (BAFA) bzw. weisen nach, dass Ihr geplanter Neubau das erforderliche Effizienzhaus-Niveau erreicht (KfW). Während der Bauphase kontrollieren und dokumentieren wir die Umsetzung der Maßnahmen.

Heizlastberechnung

Mit einer raumweisen Heizlastberechnung wird der Heizwärmebedarf des jeweiligen Raumes ermittelt. Dazu wird das Gebäude am Computer dreidimensional unter Berücksichtigung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes modelliert. Der Heizwärmebedarf wird unter anderem zur Dimensionierung der Heizkörper und des Wärmeerzeugers benötigt. Außerdem setzt die Berechnung und Durchführung eines hydraulischen Abgleichs die Kenntnis des Heizwärmebedarfs voraus.

Berechnung zum hydraulischen Abgleich

Ist die Heizlast eines Raumes bekannt, wird durch diese Berechnung der erforderliche Volumenstrom in den Heizkörpern ermittelt, um die notwendige Heizleistung zur Verfügung zu stellen. Auf Basis dieser Berechnung kann anschließend ein Heizungsbau-Fachunternehmen die Heizungsanlage so einstellen, dass jeder Heizkörper mit der richtigen Wärmemenge versorgt wird. Sie vermeiden dadurch einen ineffizienten Betrieb der Heizungsanlage. Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs ist zudem Voraussetzung für die Förderfähigkeit von Heizungsmaßnahmen.

Wärmepumpensimulation

Für jede Stunde des Jahres errechnen wir auf Basis historischer Wetterdaten des Standorts den Heizwärmebedarf des Gebäudes sowie den Energiebedarf der Wärmepumpe, um die notwendige Heizwärme bereitzustellen. Dadurch wissen Sie im Voraus, mit welchen Energiekosten Sie rechnen können und wie effizient Ihre geplante Wärmepumpenanlage sein wird. Ein weiterer Vorteil einer solchen Simulationsrechnung besteht in der Möglichkeit, verschiedene Auslegungsvarianten der Heizungsanlage (z.B. monovalenter oder bivalenter Betrieb der Wärmepumpe, solarthermische Heizungsunterstützung u.ä.) miteinander vergleichen und so die optimale Konfiguration ermitteln zu können. Gerade bei Wärmepumpenanlagen lohnt sich eine sorgfältige Planung, da durch ineffizienten Anlagenbetrieb sonst schnell deutlich höhere Energiekosten auf Sie zukommen können als ursprünglich erwartet.

Energieausweise

Der sparsame und effiziente Umgang mit Energie ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine sichere und kostengünstige Energieversorgung. In gleichem Maße werden auch Ressourcen und Klima geschont.

Um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern, hat die Europäische Union eine Richtlinie erlassen, deren Hauptelement die Einführung eines Energieausweises ist. In diesem sind die energetischen Qualitäten eines Gebäudes auf einen Blick erkennbar. Ein solcher Ausweis wird für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt und ist für Wohngebäude der Baujahre bis 1965 seit dem 01.07.2008 auf Verlagen vorzulegen. Für später errichtete Wohngebäude ist ein Energieausweis seit dem 01.01.2009 auf Verlangen vorzulegen.

Verbrauchausweis

Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird anhand der Verbrauchswerte der letzten drei Jahre erstellt.

Da die daraus resultierenden Ergebnisse nur vom Nutzerverhalten abhängig sind, hat er wenig Aussagekraft über den energetischen Zustand des Gebäudes, der Bausubstanz und der Heizungsanlage.

Bedarfsausweis

Bei der Erstellung des bedarfsorientierten Energieausweises wird unter Berücksichtigung der energetischen Eigenschaften der Gebäudehülle nach einem standardisierten Verfahren ein rechnerischer Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Dabei wird auch die Heizungsanlage berücksichtigt. Der Energiebedarf eines Gebäudes ist als rechnerische Größe zum Vergleich verschiedener Gebäude miteinander geeignet, spiegelt aber in der Regel den tatsächlichen Energieverbrauch nur begrenzt wider, denn das Nutzerverhalten spielt bei einer bedarfsorientierten Bewertung keine Rolle.

Blower Door Test

Ein Blower Door-Test dient dazu, die Luftundurchlässigkeit der Gebäudehülle zu überprüfen. Bei einem solchen Test wird mit Hilfe eines Ventilators ein definierter Über- oder Unterdruck im Gebäude erzeugt. Dieser bewirkt, dass Luft durch Lecks in der Gebäudehülle strömt, die dadurch geortet werden können. Ein Blower-Door-Test ist bei Einbau raumlufttechnischer Anlagen vorgeschrieben und wird häufig gefordert, wenn Bau-Fördergelder in Anspruch genommen werden sollen.

Als staatl. geprüfter Energieberater stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um Energieeffizienz, Energiedaten-Monitoring, energetische Gebäudesanierung und Fördermittelakquise als qualifizierter und kompetenter Partner in der Region Minden - Bielefeld - Hannover zur Seite.

Sprechen Sie uns an!

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