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Sie fragen sich, ob der Austausch Ihrer alten Heizung sinnvoll ist und was Sie dabei beachten sollten oder was sich hinter dem Stichwort „Smart Home“ eigentlich verbirgt und welche Vorteile es bringt? Hier finden Sie einige Antworten auf diese und andere aktuelle Fragen. Wenn Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!

Neue Heizung

Das neue Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) sorgt vielfach für große Unsicherheit. Was ist noch erlaubt, was ist vorgeschrieben? Bis wann kann meine bestehende Heizungsanlage weiterbetrieben werden? Was kommt danach? Durch eine frühzeitige Vorbereitung erhalten Sie Sicherheit, sparen Kosten und nutzen die jetzt zur Verfügung stehenden Fördermittel. Wir begleiten Sie gerne dabei und helfen Ihnen, eine für Sie optimale Lösung zu finden. Senken Sie mit unserer Unterstützung nachhaltig Ihren Energieverbrauch und Ihre Energiekosten.

So können Sie einen späteren Austausch Ihrer Heizung vorbereiten:

  • Energetische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude können den Heizenergiebedarf und damit die Heizkosten nachhaltig senken. Für zahlreiche Sanierungsmaßnahmen können Sie derzeit Zuschüsse oder zinsvergünstigte Kredite erhalten.
  • Durch eine Heizlastberechnung erfahren Sie, welche Wärmeleistung die neue Heizung benötigt. Dabei können auch geplante energetische Sanierungsmaßnahmen bereits berücksichtigt werden. Diese Berechnung wird derzeit im Rahmen des Heizungstausches mit einem Zuschuss von 50 % gefördert.
  • Ein Variantenvergleich zeigt Ihnen auf, welche Heizungsanlage für Sie optimal ist und welche Investitions- und Betriebskosten dabei zu erwarten sind.

 

Das sollten Sie beim Austausch Ihrer Heizung beachten:

  • Mit einem vor Beginn der Maßnahme bei der KfW gestellten Förderantrag können Sie Zuschüsse in Höhe von bis zu 70 % der Investitionskosten oder zinsvergünstigte Kredite erhalten.
  • Der Vergleich mehrerer Fachunternehmerangebote ermöglicht eine kostengünstige Umsetzung der Maßnahme.
  • Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der neuen Heizungsanlage stellt einen effizienten Betrieb sicher und ist Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern.
  • Eine abschließende unabhängige Überprüfung der neuen Heizungsanlage stellt eine ordnungsgemäße Installation sicher.

Gerne begleiten wir Sie bei allen Schritten und beraten Sie auch bei allen Fragen rund um die Themen Energieeffizienz, energetische Gebäudesanierung, Smart Home und Fördermittelakquise.

Häufige Fragen zum „Heizungsgesetz“ (Gebäudeenergiegesetz 2024)

Welche Anforderungen gelten für neue Heizungsanlagen?

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass neue Heizungsanlagen mindestens 65 % der bereitgestellten Heizwärme aus erneuerbaren Energieträgern erzeugen müssen. Dies kann z.B. über die Nutzung von Strom, Fernwärme oder Solarthermie zur Wärmeerzeugung geschehen.

Wo und ab wann gelten die neuen Regelungen?

Die neuen Regelungen gelten bereits jetzt für Neubauten und werden spätestens ab 2028 auch für Bestandsgebäude gelten. Der genaue Zeitpunkt hängt davon ab, wann die jeweilige Kommune eine kommunale Wärmeplanung vorlegt.

Welche Fördermöglichkeiten stehen für eine neue Heizung zur Verfügung?

Der Staat fördert über die KfW-Bank den Einbau einer neuen Heizung mit Zuschüssen von mindestens 30 %, je nachdem, was für eine neue Heizung eingebaut wird. Für selbstnutzende Immobilieneigentümer gibt es eine Förderung von bis zu 70 %. Hierbei gelten jedoch auch Höchstgrenzen, weshalb vorab eine individuelle Beratung sinnvoll ist. Eine unverbindliche Einschätzung, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben voraussichtlich in Anspruch genommen werden können, bietet Ihnen unser Fördermittelrechner.

Darf eine alte Heizung weiterbetrieben werden?

Alte Heizungsanlagen dürfen weiter betrieben werden, sofern nicht bereits eine gesetzliche Pflicht zum Austausch besteht (dies betrifft aber nur wenige alte Heizungsanlagen). Auch eine Reparatur ist weiterhin erlaubt. Sollte eine alte Heizungsanlage allerdings irreparabel defekt sein, greifen die dann geltenden Regelungen für den Einbau einer neuen Heizungsanlage. Durch ein kontinuierliches Monitoring der Heizungsanlage kann der Betrieb der Heizungsanlage optimiert und so die Lebensdauer der Heizungsanlage verlängert werden. Gleichzeitig lassen sich so auch häufig die Betriebskosten senken.

Können Wärmepumpen nur in Neubauten eingesetzt werden?

Moderne Wärmepumpen können Vorlauftemperaturen von bis zu 60 °C erzeugen und lassen sich technisch gesehen daher auch in den meisten Bestandsgebäuden einsetzen. Grundsätzlich sind Wärmepumpen umso effizienter, je niedriger die erzeugten Temperaturen sind. Daher ist bei Bestandsgebäuden eine energetische Sanierung vor dem Einbau einer Wärmepumpe häufig sinnvoll. Die Wärmepumpe kann auch in Kombination mit anderen Wärmeerzeugern eingesetzt werden (Hybridheizung). In Bestandsgebäuden kann die Kombination einer Wärmepumpe mit einem Heizkessel (Hybridheizung) sinnvoll sein, wenn eine energetische Sanierung z.B. aus Denkmalschutzgründen nicht in Frage kommt. Bei einer solchen Hybridheizung deckt die Wärmepumpe den Großteil des Wärmebedarfs, während der Heizkessel nur bei sehr niedrigen Außentemperaturen zugeschaltet wird und dann eine ausreichend hohe Vorlauftemperatur sicherstellt. Da die Wärmepumpe in diesem Fall nicht so hohe Temperaturen erzeugen muss, läuft sie effizienter. Für einen wirtschaftlichen Betrieb und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erfordert eine Hybridheizung eine sorgfältige Planung. Ob die Installation einer Wärmepumpe in Ihrem Gebäude sinnvoll und wirtschaftlich ist, kann im Rahmen einer Wärmepumpensimulation geprüft werden. Dabei lassen sich auch ggf. vorher durchgeführte energetische Sanierungsmaßnahmen berücksichtigen.

Gibt es Alternativen zu einer Wärmepumpe?

Neben der Wärmepumpe gibt es auch andere Möglichkeiten, um die Pflicht zur Deckung eines Anteils von 65 % aus erneuerbaren Energien zu erfüllen. Dazu zählen Fernwärme, Solarthermie, elektrische Direktheizungen und Biomassekessel (z.B. Pelletkessel). Der Einbau reiner Gas- oder Ölheizungen ist nach dem neuen GEG nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Aufgrund der zahlreichen Optionen empfiehlt es sich, bei der Planung einer neuen Heizung Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese wird in der Regel ebenfalls gefördert. Beim Einbau eines neuen Kessels, der mit gasförmigem, flüssigem oder festem Brennstoff beheizt wird, ist die Beratung sogar verpflichtend.

Wie funktioniert die Beantragung von Fördergeldern für eine neue Heizungsanlage?

Anträge auf Förderung können über das Internetportal der KfW-Bank gestellt werden. Derzeit ist die Antragstellung nur für selbstnutzende Eigentümer möglich, bis Ende 2024 soll die Antragstellung für alle Betreibergruppen geöffnet werden. Für die Antragstellung ist eine sogenannte „BzA-ID“ erforderlich. Diese „Bestätigung zur Antragstellung“ erhalten Sie von Ihrem Energieeffizienzexperten. Wir unterstützen Sie gerne im Rahmen einer Baubegleitung bei der Beantragung Ihrer Fördergelder.

Smart Home

Das Stichwort „Smart Home“ findet sich heutzutage in den unterschiedlichsten Zusammenhängen wieder. Grundsätzlich meint es den Einbau von Mess- und Steuertechnik in einem Gebäude, damit dieses selbstständig auf bestimmte Umgebungsbedingungen reagieren kann und sich damit bestimmte Vorgänge automatisieren lassen. Dabei kann der Umfang der Gebäudeautomation sehr unterschiedlich sein. Der klassische Bewegungsmelder, der das Licht einschaltet, macht allerdings noch kein Smart Home aus. Ein zweites wesentliches Kennzeichen eines Smart Home ist eine zentrale Einheit, die die Daten erfasst und das Gebäude steuert. In der Regel bietet diese Steuerzentrale auch die Möglichkeit, Betriebsdaten über mobile Endgeräte und entsprechende Apps anzuzeigen oder Steuervorgänge auszulösen.

Der Grad der Gebäudeautomation im Smart Home kann sehr unterschiedlich sein und sich nach den jeweiligen Wünschen und Anforderungen richten. Eine „Minimalversion“ im Privathaushalt könnte beispielsweise die automatisierte Erfassung von Strom-, Gas- und Wasserzähler sowie die Erfassung der Temperaturen in ausgewählten Räumen beinhalten. Werden zusätzlich noch Fensterkontakte und steuerbare Heizkörperthermostate eingebaut, kann das Smart Home selbständig dafür sorgen, dass im Raum die gewünschte Temperatur herrscht, und die Heizkörper ausschalten, sobald die Fenster zum Lüften geöffnet werden. Aber ein Smart Home kann noch mehr: Jalousien können automatisch bei Sonnenaufgang hoch- und bei Sonnenuntergang runtergefahren werden und die Markise wird eingefahren, wenn es zu windig ist. Von unterwegs schalten Sie schon die Heizung ein, damit es warm ist, wenn Sie nach Hause kommen, und ein Bewegungsmelder erkennt, wann Sie morgens aufstehen und schaltet die Kaffeemaschine ein… Den Möglichkeiten sind (quasi) keine Grenzen gesetzt.

Neben Komfortsteigerungen bietet ein Smart Home durch die systematische Erfassung von Energieverbräuchen auch die Möglichkeit, Energie und damit Kosten einzusparen, beispielsweise indem Sie unnötige Laufzeiten Ihrer Heizung vermeiden oder elektrische Verbraucher dann einschalten, wenn Ihre Solaranlage ausreichend Strom liefert. Darüber hinaus kann eine automatische Gebäudeüberwachung zusätzliche Sicherheit bieten. Im Urlaub erhalten Sie dann bspw. eine Benachrichtigung auf Ihr Smartphone, wenn zuhause Wasser im Keller steht, und werden nicht erst bei Ihrer Rückkehr böse überrascht.

Auf dem Markt finden sich viele Smart Home-Systeme, die sich hinsichtlich Ihrer Kosten und Ihres Funktionsumfangs / Ihrer Möglichkeiten teilweise stark unterscheiden. Auch die Frage, wo und wie die erfassten Daten gespeichert und verarbeitet werden, wird unterschiedlich gelöst. Viele (vor allem große) Anbieter setzen hierbei auf Cloud-Lösungen, bei denen alle Daten auf zentralen Servern der Anbieter gesammelt werden. Kunden haben in der Regel von überall die Möglichkeit, per App auf das Smart Home-System zuzugreifen. Wer nicht alles über seine privaten Gewohnheiten und Tagesabläufe verraten möchte, ist besser mit Lösungen beraten, die die Daten lokal erfassen, speichern und verarbeiten. Bei solchen Systemen sind die Anschaffungskosten möglicherweise etwas höher, da zusätzliche Hardware erforderlich ist. Dafür entscheiden Sie selber, wer wann welche Daten von Ihnen erhält und ob überhaupt.

Aufgrund der Möglichkeit, den Energieverbrauch in Gebäuden durch Automatisierung zu senken (bspw. automatisches Ausschalten von Heizkörpern beim Lüften), wird der Einbau von Smart Home-Systemen derzeit mit 15 % Förderung vom BAFA bezuschusst.

Wir beraten Sie gerne zu der Frage, welches Smart Home-System für Sie sinnvoll sein kann.

Häufige Fragen zum Thema „Smart Home“

Wird der Einbau von Smart Home-Systemen gefördert?

Ja, derzeit bezuschusst das BAFA den Einbau von Smart Home-Systemen mit dem Ziel der Energieeinsparung mit 15 %. Für die Beantragung der Förderung ist die Einbindung eines Energieeffizienzexperten erforderlich.

Welches Smart Home-System sollte ich wählen?

Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten, da viele Faktoren ausschlaggebend sein können, beispielsweise

  • Anschaffungskosten,
  • Funktionsumfang,
  • Kompatibilität mit anderen Systemen,
  • Ort der Datenspeicherung,

Gerne beraten wir Sie zu dieser Frage – sprechen Sie uns an!

Müssen für den Einbau eines Smart Home-Systems neue Kabel verlegt werden?

In der Regel nicht: Im Privathaushalt lassen sich die meisten Smart Home-Funktionen mit batteriebetriebenen Geräten realisieren. So gibt es Raumthermometer, Heizkörperthermostate, Fensterkontakte, Bewegungsmelder oder Schalter, die im Batteriebetrieb Standzeiten von einem Jahr oder länger haben und drahtlos über das vorhandene WLAN vernetzt werden können. Falls keine WLAN-Abdeckung vorhanden ist, gibt es andere Funkstandards, die eingesetzt werden können. Die Verlegung von Kabeln oder andere größere Baumaßnahmen sind nur erforderlich, wenn größere Motoren angesteuert werden sollen (beispielsweise für das Garagentor).

Als staatl. geprüfter Energieberater stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um Energieeffizienz, Energiedaten-Monitoring, energetische Gebäudesanierung und Fördermittelakquise als qualifizierter und kompetenter Partner in der Region Minden - Bielefeld - Hannover zur Seite.

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